Gewerbegebiet

Industrie- und Gewerbegebiet Vilshofen

Festsetzung durch Text

  1. Planungsrechtlich
    1.1. Im Gebiet GE 1 sind die Lärmemissionen wegen der Nähe zur Wohnbebauung zu beschränken auf 45 dbA in der Nacht und auf 60 dbA am Tage.
  2. Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften
    2.1. Äußere Gestaltung: Die Gebäude sind zu verputzen, Holzverkleidungen sind zulässig
    2.2. Außenananlagen: Bei den neu zu pflanzenden Bäumen sind ausschließlich einheimische Laub- und Obstbäume zu verwenden

Blick auf das Gewerbegebiet

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MARKT RIEDEN


Hirschwalder Straße 27
92286 Rieden


ÖFFNUNGSZEITEN:


Montag - Freitag     07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag              14:00 - 17:00 Uhr