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Industrie- & Gewerbegebiet Vilshofen

Screenshot 2025-09-04 121822

Festsetzung durch Text.

  1. Planungsrechtlich
     

    1.1. Im Gebiet GE 1 sind die Lärmemissionen wegen der Nähe zur Wohnbebauung zu beschränken auf 45 dbA in der Nacht und auf 60 dbA am Tage.

     

  2. Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften
     

    2.1. Äußere Gestaltung: Die Gebäude sind zu verputzen, Holzverkleidungen sind zulässig
     

    2.2. Außenananlagen: Bei den neu zu pflanzenden Bäumen sind ausschließlich einheimische Laub- und Obstbäume zu verwenden